Teilnahmebedingungen für die Fashion-Challenge

 

 

Veranstalter

  • Werbegemeinschaft „City Center Langenhagen“ e.V., Marktplatz 7, 30853 Langenhagen

Teilnahmeberechtigte 

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und mit gemeldetem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Teilnahme

  • Bei Anmeldung von mehr als 5 Teilnehmern entscheidet das Los über die Auswahl für die Teilnahme an der Challenge.
  • Die Teilnehmer erklären sich bereit, die Aktion auf ihren Social Media-Kanälen bzw. deren Homepage kommunikativ zu begleiten, zu erwähnen und die Beiträge mit einer Verlinkung auf die Veranstalterseite (City Center Langenhagen sowie #FashionChallenge) zu versehen.
  • Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass das gesamte im Zusammenhang mit der Aktion geschossene Bild- und Videomaterial vom Veranstalter genutzt und veröffentlicht werden darf sowie, dass Inhalte auf den Social Media Kanälen der Teilnehmer auf den Seiten des Veranstalters geteilt werden dürfen.
  • Mit der Ausarbeitung der kreativen Inhalte aus dieser Challenge erhält der Veranstalter das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Kreativarbeit im Rahmen der Outfitgestaltung.

Auswertung

  • Bei der Bewertung der Challenge am Showtag werden vom Publikum der Show im CCL Punkte von 1 bis 10 in 3 Kategorien vergeben: Originalität des Outfits, Kreativität der Präsentation und Glaubwürdigkeit der Kommunikation. Außerdem bewertet eine Jury die Kommunikation der Teilnehmer auf ihren Social Media Kanälen zu der Aktion bis zum Ende der Ausstellung.
  • Sieger wird der Blogger / Influencer mit den meisten Punkten und einer überzeugenden Kommunikation zu der Aktion. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das CCL hat jederzeit das Recht, die Challenge zu beenden, die Teilnahmebedingungen zu ändern oder Teilnehmer von der Challenge auszuschließen.

Gewinn

  • Der Gewinner erhält als Gewinn einen Centergutschein im Wert von 500 €. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
  • Das Center sowie die Influencer entscheiden gemeinsam nach der Aktion, ob und wie eine weitere Partnerschaft (via Social Media Beiträgen, Influencer Partnerschaft o.ä.) miteinander stattfinden kann. Dies ist grundsätzlich gewünscht. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.